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Damit Laborabzüge (auch Digestorien genannt) ihre Funktion zum Personenschutz sicher und zuverlässig erfüllen können, müssen sie als Baumuster und nach Inbetriebnahme in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden. Ausschlaggebend sind die Europäische Norm EN 14175 und die Betriebssicherheitsverordnung.
Als Kriterien für die Bewertung der Prüfergebnisse dienen die vorgegebenen Grenzwerte der BG RCI vom 29.07.2003. Auch unsere Kunden außerhalb Deutschlands nehmen meistens gerne diese Werte als Grundlage für die Bewertung. Auf Wunsch können wir aber natürlich die Grenzwerte des Landes anwenden, in welchem die Laborabzüge vertrieben werden sollen.
In allen Fällen gilt: bei uns geht es um mehr als nur ums Prüfen. Im Falle von Konstruktionsfehlern oder nicht konformen Messergebnissen eines Abzugs unterstützen wir je nach Auftrag bei der Behebung der Mängel oder Suche nach passenden Lösungen. Zudem können wir durch unsere aktive Mitarbeit bei der Normung die Entwicklungen unserer Kunden zukunftssicher begleiten.
Die Baumusterprüfungen nach EN 14175-3 finden in unserem Prüfraum statt. Der Kunde baut den Abzug im Prüfraum auf und nimmt die elektrischen Systeme in Betrieb. Daraufhin bauen unsere Prüfer die Prüfeinrichtungen gemäß Norm auf und führen die Prüfungen für die gewünschten Frontschieberöffnungen durch.
Das Ergebnis der Baumusterprüfungen ist eine ausführliche Dokumentation inklusive Zertifikatsteil, die Sie zum Beispiel bei der Teilnahme an Ausschreibungen vorlegen können.
Für die Vor-Ort-Prüfungen nach EN 14175-4 kommen wir mit unserem umfangreichen Prüfequipment zu Ihnen, sei es zu Ihren eigenen Laboreinrichtungen oder zu den Laboreinrichtungen Ihres Kunden. Nach Abschluss der Prüfungen erstellen wir Prüfberichte, in welchen die Ergebnisse unter anderem als Zeitverlauf-Diagramme dargestellt werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Prüfungen sind wir am I.F.I. auch immer bereit, Sie bei besonderen Anforderungen zu unterstützen. So führen wir zum Beispiel auch Prüfungen von Abzügen mit variablem Luftstrom nach Teil 6 und Prüfungen von Abrauchabzügen nach Teil 7 der Norm durch. Ebenfalls sind Prüfungen von Radionuklidabzügen nach Teil 8 möglich.
Wenn Sie Einhausungen oder abgesaugte Arbeitsplätze herstellen oder betreiben, die sich außerhalb des Anwendungsbereichs der Norm befinden, können wir auch deren Leistungsvermögen in Anlehnung an die Norm prüfen. Sprechen Sie uns einfach an!
Gemäß den Vorschriften müssen Laborabzüge regelmäßig gewartet und deren Funktionsfähigkeit mindestens einmal jährlich geprüft werden.
Solche jährliche Wiederholungsprüfungen durch eine befähigte Person bieten wir Ihnen gerne an.
Verantwortlicher Prüfer
Verantwortlicher Prüfer